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Zur Bestimmung der Gesamtsäure in Weinen und Mosten Säuretestgerät bestehend aus: -1 Messzylinder m. zwei Skalen (Gesamtsäure g/l, freies SO2mg/l) -1 Flasche Blaulauge 250 ml (zur Bestimmung d.Gesamtsäure) -1 Lackmuspapier=100 Streifen neutral (f. Rotwein)
Anti-Geliermittel Dosierung je 10 kg Maische: schw.Johannisb., Pflaumen, Stachelb., Zwetschgen: 20-25 ml. Bromb., Erdb., Himb., Schlehen Trauben blau: 15-20 ml. Heidelbeeren, rote Johannisbeeren: 10-15ml. Kirschen,Trauben weiß: 5-10 ml.
Zur Bestimmung der Gesamtsäure
10 ml/100 kg Früchte Universalenzym zur Verflüssigung (Pektinabbau) von Obstmaischen Anwendung: als 10% ige Lösung mit kaltem Leitungswasser gleichmäßig in der Maische verteilen Kühl und trocken lagern
Dosierung: 20-30 g/hl Maische. 5-20 g/hl Wein, Most und Süßreserve;" 10-25 g/hl zur Klärschönung von Fruchtsäften. 2-10 g/hl Gerbstoffschönung, Wein: ;" (Klärschönung in Kombination mit Kieselsol, getrennte Dosierung)
Gärsalz. Nährstoffe für Gärhefen. Fördern die Gärtätigkeit der Hefezellen. Ausreichend für 20 - 25 Liter Trauben-, Obst u. Beerenweinansatz.Diammoniumphosphat (DAP) max. zulässige Dosierung in Deutschland 30 g/100 l. In deutschen Abfindungsbrennereien nicht erlaubt.
Gärsalz. Nährstoffe für Gärhefen. Fördern die Gärtätigkeit der Hefezellen. Ausreichend für 20 - 25 Liter Trauben-, Obst u. Beerenweinansatz.Diammoniumphosphat (DAP) max. zulässige Dosierung in Deutschland 30 g/100 l. In deutschen Abfindungsbrennereien nicht erlaubt.
Gärsalz. Nährstoffe für Gärhefen. Fördern die Gärtätigkeit der Hefezellen. Ausreichend für 20 - 25 Liter Trauben-, Obst u. Beerenweinansatz.Diammoniumphosphat (DAP) max. zulässige Dosierung in Deutschland 30 g/100 l. In deutschen Abfindungsbrennereien nicht erlaubt.
Zur Klärschönung von Weinen, Süßreserven, Saft, Essigen und anderen Getränken. Verwendung in Kombination mit Gelatine (getrennte Dosierung). Dosierung auf 10 l: Normalfall: 5 ml+0,5g Gelatine. Schwierige Weine: 10 ml+0,5 g. Fruchtsäfte: 20 ml+1g Gelatine.
2 x 10 g Kaliumpyrosulfit und 1 x 10 g Zitronensäure. Gelöst in 0,5 l Wasser ergibt dies eine 2 %ige Vorratslösung schwefliger Säure (SO2). Zum Einfüllen in Getränkeschützer, Sterilisieren von Flaschen, Schläuchen, Korken, Geräten, usw.
Zugelassen für Apfel-u.Birnenwein sowie süß vergorenem Erdbeer- oder Hagenbuttenwein. Zugabe auf 3,75 g 80%iger Milchsäure /l begrenzt. Wird bei Gärung nicht abgebaut. Reicht für eine Säureerhöhung um 1 g/l für 100 l Most/Wein.
Zugelassen für Apfel-u.Birnenwein sowie süß vergorenem Erdbeer- oder Hagenbuttenwein. Zugabe auf 3,75 g 80%iger Milchsäure /l begrenzt. Wird bei Gärung nicht abgebaut. Reicht für eine Säureerhöhung um 1 g/l für 100 l Most/Wein.
Flüssiges Konservierungsmittel für Fruchtsäfte, Obst und Gemüse. Enthält je l gelöst: 3 Teile Kaluim-Sorbat E202 und 1,2 Teile-Benzoat E211. Dosierung zur Haltbarmachung von Säften: 1,7 ml/l Saft.
Flüssiges Konservierungsmittel für Fruchtsäfte, Obst und Gemüse. Enthält je l gelöst: 3 Teile Kaluim-Sorbat E202 und 1,2 Teile-Benzoat E211. Dosierung zur Haltbarmachung von Säften: 1,7 ml/l Saft.
Flüssiges Konservierungsmittel für Fruchtsäfte, Obst und Gemüse. Enthält je l gelöst: 3 Teile Kaluim-Sorbat E202 und 1,2 Teile-Benzoat E211. Dosierung zur Haltbarmachung von Säften: 1,7 ml/l Saft.
Flüssiges Konservierungsmittel für Fruchtsäfte, Obst und Gemüse. Enthält je l gelöst: 3 Teile Kaluim-Sorbat E202 und 1,2 Teile-Benzoat E211. Dosierung zur Haltbarmachung von Säften: 1,7 ml/l Saft.
Zum Süßen von Limonaden, Fruchtsäften, Obst- u. Beeren-weinen und Einkochen; ohne Kalorien u. Kohlenhydrate 50 ml entspricht der Süßkraft von 5000 g Zucker. 1 Teilstrich = 5,0 ml entspr. 500 g Zucker.