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Weinsäure 1 kg

Produktinformationen "Weinsäure 1 kg"
L(+)-Weinsäure krist. zur Säureregulierung im Wein. Zulässige Höchtmenge: 2,5 g/l im Wein 1,5 g/l im Traubenmost. Nur in Most oder Jungwein nach dem 1. anstich bis spätestens 15. März des folgenden Jahres zulässig.