L(+)-Weinsäure krist. zur Säureregulierung im Wein.
Zulässige Höchtmenge:
2,5 g/l im Wein
1,5 g/l im Traubenmost. Nur in Most oder Jungwein nach dem 1. anstich bis spätestens 15. März des folgenden Jahres zulässig.
Hersteller:
C. Schliessmann Kellerei-Chemie GmbH & Co.KG | Auwiesenstrasse 5 | DE - 74523 Schwäbisch Hall | service@c-schliessmann.de
Als Oxidationsschutz für reduktive Weine, zur Auffrischung. Dosierung 50-max.150 mg/l; in 20 facher Weinmenge auflösen; stabiler SO2 von mind. 25 mg/l ist Voraussetzung; höchstzulässige Dosage beträgt 150 mg/l.
Zur Bestimmung der Gesamt-SO2
Gefahrgut: UN2796
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Übereinkommen für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).
Dieses schreibt das maximale Volumen je Flasche (Innenverpackung) und die
maximale Anzahl an Flaschen pro Versandstück (Außenverpackung) vor.
Kosten Gefahrgut:
Die Gefahrgutpauschale enthält alle zusätzlichen Leistungen, wie aufwendigeres
Handling und spezifische Verpackungen für den Transport gefährlicher Güter.
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Bag in Box Beutel als ideale Lagerbehälter für Obst- und Traubenweine. Der Beutel ist mit einem VITOP-Verschluss (Karton extra) ausgestattet und geeignet zur Kaltabfüllung von Weinen. Um das Aufblähen der Beutel durch den biologischen Säureabbau zu vermeiden, ist eine Schwefelung oder alternativ aseptische Abfüllung notwendig. Die Beutel bestehen aus 2 Folien. Die innere Folie ist transparent und lebensmittelecht, die äußere Folie ist metallisiert (Aluminium), so dass zusätzlich Lichtschutz gewährleistet ist. Diese dürfen aber nicht erhitzt werden, da sich sonst das Aluminium ablöst . Neue Beutel müssen trocken und sauber gelagert werden, optimaler Weise bei 15-25°C und 40-60% Luftfeuchtigkeit. Temperaturschwankungen sind zu vermeiden.
Zur Verfeinerung etwas rauher oder saurer Gärmoste. Enthält eine Spezialrezeptur aus Extrakten und Süßungsmitteln. Zugabedosierung richtet sich nach persönl. Geschmack u. in Abhängigkeit evtl. weiterer zuzugebender o.vorhandener Geschmacks- bzw. Aromastoffe. Unverdünnt zum unmittelbaren Verzehr nicht geeignet!
Gärsalz. Nährstoffe für Gärhefen.
Fördern die Gärtätigkeit der Hefezellen.
Ausreichend für 20 - 25 Liter Trauben-, Obst u. Beerenweinansatz.Diammoniumphosphat (DAP) max. zulässige Dosierung in Deutschland 30 g/100 l. In deutschen Abfindungsbrennereien nicht erlaubt.
Zur Geschmacksverfeinerung von Likören, Konfitüren u.ä., zur Farberhaltung oder zur Herstellung von Zitronensaft. Weiterhin geeignet zu Reinigungszwecken in Haushalt und Brennerei. Bestandteil zur Herstellung von schwefliger Säure.Bitte beachten Sie, dass das Zitronenpulver in der Verpackung aushärten kann. Da das Produkt ohne negative Folgen wieder zerkleinert werden kann, ist ein ausgehärtetes Paket kein Reklamationsgrund.
Als Oxidationsschutz für reduktive Weine, zur Auffrischung. Dosierung 50-max.150 mg/l; in 20 facher Weinmenge auflösen; stabiler SO2 von mind. 25 mg/l ist Voraussetzung; höchstzulässige Dosage beträgt 150 mg/l.
Zur Geschmacksverfeinerung von Likören, Konfitüren u.ä., zur Farberhaltung oder zur Herstellung von Zitronensaft.
Weiterhin geeignet zu Reinigungszwecken in Haushalt und Brennerei. Bestandteil zur Herstellung von schwefliger Säure. Bitte beachten Sie, dass das Zitronenpulver in der Verpackung aushärten kann. Da das Produkt ohne negative Folgen wieder zerkleinert werden kann, ist ein ausgehärtetes Paket kein Reklamationsgrund.
Farbreaktion mit Tabletten zur Zuckerbestimmung in vergorenen Maischen und Weinen. komplett für 36 Bestimmungen: Messzylinder,Tropfpipette, 36 Reaktionstabletten, Farbbewertungsskala Tropfpipette, Arbeitsanleitung
10g für 200 l Maische/400 l Saft Zur Anwendung in Fruchtmaischen. Pectinenzyme sind in der Lage die pflanzliche Zellwand aufzulösen. Obstmaischen werden flüssiger, die Saftausbeute beim Pressen steigt und Liköre können leichter filtriert werden.
Das Kaliumpyrosulfit (Kaliumdisulfit) E224 zum Schwefeln von Lesegut, Mosten und Weinen. Es bietet Schutz vor Oxydation und Essigbildung bzw. Bakterianbefall. Bitte beachten Sie: Lagerung, Verkauf, und Abgabe unterliegt gesetzlichen Bestimmungen. Bitte Etiketten mit Warnhinweisen beachten. Nur als komplette Verpackungseinzeit lieferbar.
10g für 200 l Maische/400 l Saft Zur Anwendung in Fruchtmaischen. Pectinenzyme sind in der Lage die pflanzliche Zellwand aufzulösen. Obstmaischen werden flüssiger, die Saftausbeute beim Pressen steigt und Liköre können leichter filtriert werden.
Zur Geschmacksverfeinerung von Likören, Konfitüren u.ä., zur Farberhaltung oder zur Herstellung von Zitronensaft. Weiterhin geeignet zu Reinigungszwecken in Haushalt und Brennerei. Bestandteil zur Herstellung von schwefliger Säure.Bitte beachten Sie, dass das Zitronenpulver in der Verpackung aushärten kann. Da das Produkt ohne negative Folgen wieder zerkleinert werden kann, ist ein ausgehärtetes Paket kein Reklamationsgrund.
Zugelassen für Apfel-u.Birnenwein sowie süß vergorenem Erdbeer- oder Hagenbuttenwein. Zugabe auf 3,75 g 80%iger Milchsäure /l begrenzt. Wird bei Gärung nicht abgebaut. Reicht für eine Säureerhöhung um 1 g/l für 100 l Most/Wein.
2 x 10 g Kaliumpyrosulfit und 1 x 10 g Zitronensäure. Gelöst in 0,5 l Wasser ergibt dies eine 2 %ige Vorratslösung schwefliger Säure (SO2). Zum Einfüllen in Getränkeschützer, Sterilisieren von Flaschen, Schläuchen, Korken, Geräten, usw.
Auswaschbarer Perloneinsatz für Polyfixfilter zur Vorfiltratioin von Likören oder trubstoffhaltigen Flüssigkeiten bei denen Papierfilter sofort verstopfen würden.
Bag in Box Beutel als ideale Lagerbehälter für pasteurisierte Säfte. Der Beutel ist mit einem VITOP-Verschluss (Karton extra) ausgestattet und ist geeignet zur Heißabfüllung von Säften. NEUER GLAND!!! Nun mit deutlich optimierter Hitzestabilität. ACHTUNG: Pasteurisiertemperatur 78°C sollte nicht überschritten werden, danach sollte der Beutel sofort abkühlen. Bei der Heißabfüllung der Beutel ist darauf zu achten, dass der befüllte Beutel mit dem Verschluß nach oben gelagert wird. Sollte der heiß abgefüllte Beutel gleich in den Karton kommen, muss darauf geachtet werden, dass dieser oben offen gelassen wird, damit der Saft schnell abkühlen kann und nicht weiter kocht. Um Risse und damit verbundene Folgeschäden (Auslaufen, Kartonbeschädigungen) zu vermeiden, sollte der Beutel nach dem Befüllen mit heißem Saft nicht am Gland festgehalten werden. Die Beutel bestehen aus 2 Folien. Die innere Folie ist transparent und lebensmittelecht, die äußere Folie ist gasdicht und besitzt eine gute Reißfestigkeit. Im Falle von eintretender Gärung oder Verderb durch Schimmelpilze sammeln sich die gebildeten Gase zwischen den Folien. Dies ist kein Reklamationsgrund. Das Auftreten solcher Erscheinungen ist verarbeitungsbedingt und kein Beutelfehler. Neue Beutel müssen trocken und sauber gelagert werden, optimaler Weise bei 15-25°C und 40-60% Luftfeuchtigkeit. Temperaturschwankungen sind zu vermeiden.
Idealer Verschluss zur Vergärung von Flüssigkeiten in Getränkefässern. Als Sperrflüssigkeit 2%ige schwefelige Säurelösung verwenden (Kombi-Salze). Befüllmarken an den Getränkeschützern beachten.