L(+)-Weinsäure krist. zur Säureregulierung im Wein. Zulässige Höchtmenge: 2,5 g/l im Wein 1,5 g/l im Traubenmost Nur in Most oder Jungwein nach dem 1. anstich bis spätestens 15. März des folgenden Jahres zulässig.